Einleitung
In den Kantonen Zürich, Aargau, Schwyz und Zug bieten wir unser Standardmodell (AH) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit uneingeschränktem Zugang zu den Ärzten Ihrer Wahl an.
Massgebend für die Leistungsausrichtung sind die folgenden Versicherungsbedingungen, die sich nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) richten:
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Ausgabe 2019
Die Kantone Aargau, Schwyz und Zug sind in einer Prämienregion zusammengefasst. Der Kanton Zürich ist in drei Prämienregionen aufgeteilt. Die Einteilung der Zürcher Gemeinden in die drei Prämienregionen finden Sie hier:
Prämienregionen KVG Kanton Zürich gültig ab 01.01.2025
Mit der Wahl einer erhöhten Jahresfranchise nehmen Sie mehr Eigenverantwortung auf sich und profitieren zusätzlich von einem Rabatt auf Ihre Prämie.
Werden Sie Mitglied und profitieren von unserem kundennahen Service und der attraktiven Prämiensituation. Füllen Sie die Beitrittserklärung vollständig aus und senden uns diese per Mail oder auf dem Postweg.
Beitrittserklärung obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG)
Bitte beachten Sie, dass die Kündigung der bestehenden Krankenversicherung fristgerecht durch Sie erfolgen muss.