Einleitung
Alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen eine obligatorische Krankenpflegevesicherung (Grundversicherung) haben, damit die Grundversorgung sichergesstellt ist und Sie vor den finanziellen Risiken bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft geschützt sind. Die Leistungen sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelgt und deshalb bei jeder Krankenversicherung identisch. Wir bieten die obligatorische Krankenpflegeversicherung für Einwohner der Kantone Zürich, Aargau, Schwyz und Zug als Standardmodell (Freie Arztwahl) und als alternatives Versicherungsmodell die Hausarztversicherung an (Ausnahme: Kanton Zug).