Einleitung
Unsere Spitalzusatzversicherung (HC) bietet Ihnen den gewünschten Komfort sowie die freie Wahl des Spezialisten und der Spitaleinrichtung.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt Leistungen für Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung in schweizer Spitälern zum Tarif Ihres Wohnkantons. Entscheiden Sie sich für ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons, fällt ein Teil der Kosten zu Ihren Lasten. Auch wenn Sie in einer Klinik oder in der halbprivaten oder privaten Abteilung durch einen bestimmten Spezialisten behandelt werden möchten, müssen Sie einen Teil der oft hohen Kosten selber tragen.
Mit unserer Spitalzusatzversicherung haben Sie die Wahl zwischen drei Versicherungsklassen für eine umfassende Kostenübernahme bei einem Spitalaufenthalt infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.
Wählbare Versicherungsklassen
- Klasse 1 (HC 1): Allgemeine Abteilung eines Akutspitals oder einer psychiatrischen Klinik in der ganzen Schweiz
- Klasse 2 (HC 2): Halbprivate Abteilung eines Aktuspitals oder einer psychiatrischen Klinik in der ganzen Schweiz
- Klasse 3 (HC 3): Private Abteilung eines Aktuspitals oder einer psychiatrischen Klinik in der ganzen Schweiz